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Erwerbsberechtigung und Waffenrecht

Alles zum Thema Erwerbsberechtigung und Waffenrecht

Gerne können Sie auch jetzt schon alles direkt auf der zuständigen Internetseite des BMJV nachlesen:

Waffengesetz

Allgemeine Waffenverordnung 

Hinweis zum Waffenkauf

Bei erlaubnispflichtiger Waffen: "Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis"

Bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen (SRS-Waffen): "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"

Achtung!:

Waffen sind kein Spielzeug, selbst wenn es sich um erlaubnisfreie Waffen handeln sollte. Es besteht ausdrückliche Verletzungsgefahr bei falscher Handhabung oder spielerischem Umgang.

Die Verletzungsmuster können von Knalltrauma, Verbrennungen, dauerhaften körperlichen Schäden,  bis hin zu tatsächliche tötdlichen Verletzungen sein.

Der Verkauf erfolgt ausschließlich an volljährige Personen (bei EWB-Waffen nur gegen Vorlage einer gülten EWB) und erst nach einer ordentlichen Unterweisung in die richtige Handhabung der Waffe oder ähnliches Verteidigungsgerät wie z.B. Pfefferspray.

Haben wir als Verkäufer Bedenken über den Sachgemäßen gebraucht des Gegenstandes, können wir den Kauf auch verweigern. Von diesem Recht werden wir im Zweifelsfall gebrauch machen. (EWB = Erwerbsberechtigung)

 

Hinweis zum Munitionskauf

ExplosivGefahr

Hinweis: Achtung 1.4 - Explosiv 1.4
Achtung. Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- und Wurfstücke. Von Hitze, heißen Oberflächen, Funkenschlang, offenen Flammen und anderen Zündquellenarten fernhalten. Nicht rauchen.

Bei erlaubnispflichtiger Munition: "Abgabe nur an Inhaber einer Erwerbserlaubnis"

Bei nicht erlaubnispflichtigen Munition: "Abgabe nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr"

 

Haben Sie Fragen zur Handhabung einer Waffe, zur heimischen Lagerung oder allgemeinen Informationen zum Thema Waffen und Munition?

Dann besuchen Sie doch einfach einen Fachhändler Ihres Vertrauens oder schauen bei uns vorbei.

Gerne Beraten wir Sie unverbindlich und ohne Gewähr auch am Telefon.

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